AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie nachstehend oder zum Download: AGB-HuP

  1. Geltungsbereich

Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Haneder & Partner GbR liegen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Bei abweichenden und ergänzenden Vereinbarungen sind diese auch bei widersprechenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nur dann verbindlich, wenn hierzu eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Haneder & Partner GbR vorliegt. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Haneder & Partner GbR und deren Kenntnis an.

 

  1. Vertragsgegenstand

Jeder Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der schriftlichen Annahme durch die Haneder & Partner GbR. Für den Inhalt des Vertragsverhältnisses und den Lieferumfang ist ausschließlich die schriftliche Bestätigung von Fa. Haneder & Partner GbR maßgebend. Der Kunde ist an seine Bestellung zwei Wochen gebunden. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen sowie die Zusicherung von Eigenschaften sind nur dann gültig, wenn die Fa. Haneder & Partner GbR sie schriftlich bestätigt hat.

 

  1. Lieferzeit und Lieferbedingungen

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten unverbindlich. Die Haneder & Partner GbR haftet nicht bei einer Verlängerung der vereinbarten Lieferzeit, wenn diese nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt. Die Haneder & Partner GbR ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, die dann jeweils nach Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt werden können. Der Kunde ist im Falle des Leistungsverzuges der Haneder & Partner GbR berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von dem Vertrag kostenfrei zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen nicht verschuldeter, verspäteter Lieferung oder Leistung der Haneder & Partner GbR sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware durch die Haneder & Partner GbR auf den Kunden über. Die Versicherung der Ware erfolgt lediglich auf ausdrücklichen, schriftlich erklärten Wunsch des Kunden auf dessen Rechnung. Versand und Installationskosten werden von der Haneder & Partner GbR nicht übernommen. Der Kunde verpflichtet sich, die für die Erbringung einer Leistung betriebsnotwendigen Installationen für Stromversorgung und Datenübertragung durch einen Fachmann auf seine Kosten ausführen zu lassen. Die Installationen müssen den Angaben der Haneder & Partner GbR sowie den geltenden Fachnormen entsprechen.

 

4 Eigentumsvorbehalt

Die Haneder & Partner GbR behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller sonstigen, auch künftigen, Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde kann an den gelieferten Produkten durch Einbau in andere Geräte kein Eigentum erwerben. Der Kunde tritt an die Haneder & Partner GbR schon jetzt sicherungshalber alle ihm aus einer etwaigen Weiterveräußerung zustehenden Forderungen an der Vorbehaltsware ab. Die Haneder & Partner GbR nimmt diese Abtretung an. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt im Zweifel nicht als Rücktritt vom Vertrag. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde nicht berechtigt, ohne schriftliche Einwilligung von Haneder & Partner GbR, die Vorbehaltsware von dem Ort zu entfernen, zu dem sie vertragsgemäß geliefert worden ist.

 

  1. Abnahme

Im Falle eines reinen Dienstleistungsvertrages findet eine Abnahme nicht statt. Bei einem gemischten Dienstleistungs- und Werkvertrag bezieht sich die Abnahme nur auf den werkvertraglichen Teil der Leistungen von Haneder & Partner GbR. Soweit Haneder & Partner GbR die Produkte vereinbarungsgemäß installiert, wird die Funktionsprüfung nach Anlieferung und Installation der Produkte am Aufstellungsort des Kunden durch die Haneder & Partner GbR durchgeführt. Der Kunde ist berechtigt, an dieser Funktionsprüfung teilzunehmen. Nach positiv abgeschlossener Funktionsprüfung gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt ferner als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb 14 Tagen nach Anlieferung der Waren schriftlich unter genauer Bezeichnung der behaupteten Mängel der Abnahme ausdrücklich widerspricht.

 

5.1
Verlangt keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme oder kommt der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der vom Kunden nicht zu vertreten ist, nicht zustande, gilt die vertragliche Leistung von Haneder & Partner mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
5.2
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die gesamte gelieferte Ware Eigentum von Haneder & Partner. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann Haneder & Partner, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

 

 

  1. 6. Gewährleistung

Bei Mängeln der gelieferten Waren ist die Haneder & Partner GbR berechtigt, wahlweise nachzubessern, den Austausch der schadhaften Teile vorzunehmen oder Ersatz zu liefern. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Erfüllungsort für Gewährleistung ist Emmelshausen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, mangelhafte Wartung, Verunreinigung oder Verwendung von nicht von Haneder & Partner GbR freigegebenem Zubehör entstehen. Die Gewährleistung erlischt ferner, wenn Reparaturen oder Eingriffe an der Ware vom Kunden selbst oder von Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Haneder & Partner GbR vorgenommen werden oder wenn die Fabriknummer entfernt, geändert oder unleserlich ist. Die Haneder & Partner GbR übernimmt keine Gewährleistung für Fehler in Software, die nicht von ihr selbst entwickelt worden ist. Treten Probleme mit der Software beim Kunden auf, bleibt hiervon die Verpflichtung des Kunden zur Bezahlung der gelieferten Hardware unberührt. Die Gewährleistungsfrist beginnt grundsätzlich mit der Ablieferung der Produkte beim Kunden, im Falle der Installation durch die Haneder & Partner GbR GmbH mit Abschluss der Funktionsprüfung.

 

6.1
Im Rahmen der Gewährleistung kann Haneder & Partner Computer, Zusatzgeräte und Teile davon austauschen und technische Änderungen vornehmen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum von Haneder & Partner über, soweit die entsprechenden Geräte vor deren Einbau im Eigentum von Haneder &
Partner standen.
6.2
Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
6.3
Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert Haneder & Partner kostenlos Ersatz. Haneder & Partner ist berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. Haneder & Partner ist verpflichtet, sein Wahlrecht spätestens zehn Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei Haneder & Partner auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.
6.4
Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
6.5
Der Kunde hat Haneder & Partner bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.

 

 

  1. Haftungsfreizeichnung

Schadensersatzansprüche gegen Haneder & Partner GbR sowie deren Erfüllungsgehilfen sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, es sei denn, Haneder & Partner fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf den Verlust von Daten und anderen Folgeschäden, die während des Betriebs der von Haneder & Partner GbR gelieferten Geräte einschließlich der Software entstehen oder im Rahmen von Service- und Wartungsarbeiten auftreten. Schadensersatzansprüche aus dem Verlust von Datenmaterial sind auch dann ausgeschlossen, wenn der Kunde vor Durchführung von Gewährleistungs- und Wartungsarbeiten den Datenbestand nicht ordnungsgemäß gesichert hat.
7.1
Für Schäden haftet Haneder & Partner nur dann, wenn Haneder & Partner oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Haneder & Partner oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Haneder & Partner auf solche typische Schäden begrenzt, die für Haneder & Partner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.
7.2
Die Haftung von Haneder & Partner wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
7.3
Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.

 

  1. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht

Die Haneder & Partner GbR liefert eigene Programme oder Ausarbeitungen mit der Maßgabe, dass sämtliche Urheberrechte ihr verbleiben. Eine Vervielfältigung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Haneder & Partner zulässig. Der Kunde ist verpflichtet, die strikte Beachtung der Urheberrechte auch durch Mitarbeiter oder Dritte sicherzustellen. Die Verletzung dieser Verpflichtung führt zur Berechtigung von Haneder & Partner GbR, Schadensersatz zu fordern.

 

  1. Internetdienste

Für alle Aktivitäten und Dienstleistungen für Internetdienste wie Hosting, Domain, Web, FTP und Maildienste gelten die dafür geltenden AGB´s, die nachstehend gesondert aufgeführt sind.

 

  1. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung, einschließlich eines Urkunden- Wechsel- und Scheckprozesses und einschließlich einer Klage auf Herausgabe, ist ausschließlich Koblenz, soweit nicht gesetzlich ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist. Sämtliche Preise sind Nettopreise. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.

 

  1. Elektronischer Datenverkehr

Haneder & Partner kann den geschäftlichen Schriftverkehr auch per Fax, Mail oder mit sonstigen elektronischen Möglichkeiten dem Kunden versenden und zustellen. Auch ohne handschriftliche Unterzeichnung oder Signierung bei E-Mail Verkehr gelten diese Dokumente als verbindlicher Geschäftsvorgang. E-Mail können durch Angabe der elektronischen Unterschrift und Angabe des Ausstellers signiert und damit gekennzeichnet werden. Die Signierung als auch die Herkunft der Signierung als auch deren Bestätigung kann beim Aussteller gesichtet werden.

 

  1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt und Wechsel des Vertragspartners bei Internet und dessen Dienstleistungen

 

12.1
Haneder & Partner ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Haneder & Partner für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Haneder & Partner verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
12.2
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt Haneder & Partner nicht an, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn Haneder & Partner in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
12.3
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains („Endkürzel“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien.
12.4
Haneder & Partner kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag zu kündigen.

  1. Vertragsgrundlagen

Sofern Haneder & Partner ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Kunden über sein zurzeit genutztes EDV-System, über vom Kunden beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder der fachlich funktionalen Aspekte. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens Haneder & Partner wirksam.

  1. Leistungspflichten

14.1
Sofern in dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif nicht anders ausgewiesen, ist die Nutzung des Haneder & Partner Internet-Zugangs auf bis zu 768 kbit/s beschränkt. Der Kunde ist darüber hinaus nicht berechtigt, die Zugangskennung auf mehr als einem Computer, in Mehrplatzsystemen über einen Hard- oder Software-Router mit der Möglichkeit der Nutzung durch mehrere Computer oder Terminals zeitgleich einzusetzen. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn der Kunde einen zur Mehrplatznutzung ausgewiesenen Tarif mit zentraler Einwahl nutzt und die Verbindung über einen Hard- oder Software-Router erfolgt. Für eventuell mitgelieferte Software gelten die Lizenzvereinbarungen bzw. Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde ist lediglich dann berechtigt, die ihm überlassene Software zur Speicherung und zum Abruf von Dateien auf einem von Haneder & Partner bereitgestellten Server zu nutzen, wenn er dazu den Haneder & Partner Internet-Zugang nutzt.
14.2
Haneder & Partner gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Haneder & Partner liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist sowie Wartungsarbeiten. Haneder & Partner kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
14.3
Soweit nichts anderes vereinbart, ist ein Datentransfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.
14.4
Innerhalb eines bei Haneder & Partner gebuchten Tarifes darf der Kunde nur eine eigene Domain oder eine Domain eines Unternehmens einstellen, an dem der Kunde mehrheitlich beteiligt ist oder dessen Geschäftsführung dem Kunden obliegt.
14.5
Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich.

  1. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf

15.1
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Haneder & Partner im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Haneder & Partner hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Haneder & Partner übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
15.2
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde Haneder & Partner, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
15.3
Der Kunde ist verpflichtet, Haneder & Partner einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, Haneder & Partner unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von Haneder & Partner über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und Haneder & Partner das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.

  1. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht

16.1
Der Kunde erhält von Haneder & Partner für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von Haneder & Partner für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff „Programm“ umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
16.2
Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine „Nutzung“ des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.
16.3
Die von Haneder & Partner erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.
16.4
Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von Haneder & Partner nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
16.5
Mit dem Ende eines zeitlich beschränkten Nutzungsrechtes oder mit Wirksamkeit einer Kündigung, erlöschen alle Nutzungsrechte an Programmen, eventuellen Kopien sowie schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen, die der Kunde von Haneder & Partner erhalten hat. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber Haneder & Partner bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
16.6
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der in den Ziffern 6.1 bis 6.5 geregelten Pflichten verspricht der Kunde Haneder & Partner unter Ausschluss der Einrede eines Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe von EURO 5.100,00.

  1. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung, Widerruf und Rücktritt

17.1
Haneder & Partner ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
17.2
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Haneder & Partner oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
17.3
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, können der Kunde und Haneder & Partner das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende kündigen. Ist Vertragsgegenstand ein Webhosting-Tarif, ein Ready-to-run-Server, ein Root-Server, ein Shop, ein MS Sharepoint-Tarif oder ein DSL-Tarif, so kann der Kunde vom Vertrag innerhalb einer Frist von 60 Tagen gerechnet ab Vertragsbeginn zurücktreten. Das Homepage-Komplettpaket ist vom Rücktrittsrecht ausgenommen. Der Kunde kann dann, wenn er einen DSL-Tarif mit T-DSL-Neuanmeldung bestellt hat, von diesem Vertrag nur zusammen mit dem Kaufvertrag über Hardware sofern solche erworben wurde zurücktreten. In allen anderen Fällen gilt das Rücktrittsrecht bei der Leistung DSL lediglich für die Grundgebühren, nicht aber für sonstige Leistungen wie die Aktivierung des Anschlusses bei der Deutschen Telekom sowie für erworbene Hardware. Tritt der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist zurück, wird Haneder & Partner alle bis zu diesem Zeitpunkt vom Kunden gezahlten Entgelte mit Ausnahme von verbrauchsabhängigen Kosten an diesen zurückerstatten. Die Kosten einer Rücksendung trägt der Kunde.
17.4
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf um unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist nach Ablauf unter Berücksichtigung der geregelten Frist unter Vorbehalt möglich.
17.5
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für Haneder & Partner insbesondere dann vor, wenn der Kunde bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder auf bestimmte Zeit geschlossen wurden mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät, bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, schuldhaft gegen eine der o.g. Ziffern und den geregelten Pflichten verstößt, trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 13.5 geregelten Anforderungen genügen oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.
17.6
Im Falle der von Haneder & Partner ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist Haneder & Partner berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass Haneder & Partner überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.

17.7
Für den Fall, dass Haneder & Partner nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist Haneder & Partner berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
17.8
Haneder & Partner ist berechtigt, die Domain nach Wirksamkeit der Kündigung freizugeben. Damit erlöschen auch alle Rechte des Kunden aus der Registrierung der Domain.
17.9
Werden von Dritten gegenüber Haneder & Partner Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer 12.2 geltend gemacht, ist Haneder & Partner berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die Präsenzen des Kunden zu sperren.
17.10
Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch Haneder & Partner verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.
17.11
Rücktritts- und Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.

  1. Preise und Zahlung

18.1
Für alle Produkte und Leistungen gilt ausschließlich der in einem schriftlichen Angebot der Haneder & Partner GbR definierte Leistungsumfang und Preis, im übrigen gilt der bei Auftragseingang aktuell gültige Listenpreis. Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit ist die Haneder & Partner GbR berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank zu berechnen. Für jede Mahnung gilt eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 15,00 Euro als vereinbart. Die Aufrechnung des Kunden gegen Ansprüche der Haneder & Partner GbR ist ausgeschlossen, soweit der Gegenanspruch nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei einer gewährten Teilzahlung wird der gesamte noch offen stehende Restbetrag der Teilzahlungsvereinbarung in einer Summe fällig, wenn der Kunde mit einem Betrag in Höhe von einer Ratenlänge mehr als 10 Tage in Rückstand geraten ist.
18.2
Der Kunde ist auch für Kosten, die andere Personen über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort seiner Zugangskennung sowie das persönliche Passwort für den Zugang zu dem für ihn reservierten Serverplatz zur Speicherung eigener Sicherungs-Dateien, wenn diese Leistung Gegenstand des Vertrages ist, sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und sie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde die automatisch zugeteilten Passwörter unmittelbar nach ihrer ersten Verwendung abzuändern. Der Kunde haftet gegenüber Haneder & Partner für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten. Er stellt Haneder & Partner von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen.
18.3
Haneder & Partner ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Haneder & Partner verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht betroffen ist, bestimmt Haneder & Partner die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall berechnet Haneder & Partner Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
18.4
Haneder & Partner stellt seine regelmäßig zu erbringende Leistungen monatlich in Rechnung. Beträge unter EUR 150,00 pro Monat werden halbjährlich im voraus berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Kunde ermächtigt Haneder & Partner, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet Haneder & Partner EUR 10,00 pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Die Kündigungsfrist für die Nutzung der Domain, Mail und weiteren Dienste endet mit dem letzten Monat der halbjährlichen Vorauszahlung. Der Vertrag verlängert sich autom. um weitere 6 Monate, wenn er nicht 3 Monate im voraus zum Ende des berechneten Halbjahresbeitrag schriftl. gekündigt wird.
18.5
Haneder & Partner ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

18.6
Gegen Forderungen von Haneder & Partner kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

  1. Rechte Dritter

Haneder & Partner wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch Haneder & Partner in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde Haneder & Partner von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und Haneder & Partner alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von Haneder & Partner entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von Haneder & Partner gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.

  1. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten

20.1
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt Haneder & Partner von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
20.2
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner sowie der Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde Haneder & Partner unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.050,00 (in Worten: fünftausendfünfzig Euro).
20.3
Haneder & Partner ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 12.2 oder 13.5 unzulässig sind, ist Haneder & Partner berechtigt, den Tarif zu sperren. Haneder & Partner wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

  1. Pflichten des Kunden

21.1
Der Kunde sichert zu, dass die Haneder & Partner mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Haneder & Partner jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von Haneder & Partner binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere:

Name und postalische Anschrift des Kunden, Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain, Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie, falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.
21.2
Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Haneder & Partner behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Die Vorhaltezeit für E-Mails beträgt mindestens 80 Tage.
21.3
Der Kunde verpflichtet sich, von Haneder & Partner zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber Haneder & Partner bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber Haneder & Partner widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von Haneder & Partner nutzen, haftet der Kunde gegenüber Haneder & Partner auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von Haneder & Partner abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von Haneder & Partner oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von Haneder & Partner erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann.
21.4
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. „Spamming“). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so ist Haneder & Partner berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.
21.5
Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Haneder & Partner ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Haneder & Partner wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren. Haneder & Partner wird die betreffenden Seiten wieder zugänglich machen, wenn der Kunde Haneder & Partner nachweist, dass die Seiten so umgestaltet wurden, dass sie den obigen Anforderungen genügen.
21.6
Jedes Web-Hosting-Angebot enthält ein definiertes Inclusive-Datentransfervolumen pro Monat. Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird Haneder & Partner im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.
21.7
Der Kunde kann gegenüber Haneder & Partner schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich.

  1. Datenschutz

22.1
Haneder & Partner erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind online unter Datenschutzhinweise abrufbar.
22.2
Haneder & Partner weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

  1. Schlussbestimmungen

23.1
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Karlsruhe. Haneder & Partner ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von Haneder & Partner auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
23.2
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

IT-Consulting | Web-Services